1. Vorbildung (Ausbildung / Studium)
Motopädagoge/-in o.Ähnl.
2. Grundkurs
Haben Sie bereits einen Grundkurs besucht oder werden Sie voraussichtlich zum Ausbildungsbeginn einen Grundkurs absolviert haben?
Nein: Grundkurs nicht besuchtJa: P8 (für Interessenten mit Vorbildung im Bereich Behindertensport)
Bitte beachten: Motopädagoge/-in o.Ähnl. müssen aufgrund ihrer Vorbildung keinen vollständigen Grundkurs belegen.
Es erfolgt eine Teilanerkennung der Inhalte von Block 10. Es muss ein Pflichtteil von 8 Lerneinheiten absolviert werden, der die Schwerpunkte Sportorganisation, Recht, Verwaltung und Umgang mit Behinderungen umfasst.